Tarife Fahrdienst

 

Fahrten im Quartier Witikon (inkl. Spital Zollikerberg)
Grundtarif CHF 10.— (für Hin- und Rück­fahrt)
Es wird ein Zuschlag von CHF 5.— pro angebrochene halbe Stunde War­te­zeit zwischen Hin- und Rückfahrt berechnet, zuzüglich allfälliger Parkgebühren. Übersteigt der Zuschlag für die vor­aus­sicht­li­che Wartezeit den Grund­ta­rif, ist eine zweite Hin- und Rück­fahrt (zum Grundtarif) ohne Berechnung einer Wartezeit zu emp­feh­len, falls vom Fahrgast ge­wünscht.

FahrdienstFahrten innerhalb der Stadt Zürich
2.1 Grundtarif CHF 15.— für Hin- und Rück­fahrt im Kreis 7 und 8 (Hirs­lan­den, Hottingen, Fluntern, See­feld, inkl. Uni­ver­si­täts­spi­tal).
Es wird ein Zuschlag von CHF 5.— pro angebrochene halbe Stunde Wartezeit zwischen Hin- und Rück­fahrt berechnet, zu­züg­lich all­fäl­li­ger Parkgebühren.
Übersteigt der Zuschlag für die vor­aus­sicht­li­che Warte­zeit den Grund­ta­rif, ist eine zweite Hin- und Rückfahrt (zum Grundtarif) ohne Berechnung einer Wartezeit zu emp­feh­len, falls vom Fahr­gast ge­wünscht.
2.2 Grundtarif CHF 20.— für Hin- und Rückfahrt in alle übrigen Stadt­krei­se, inkl. City.
Es wird ein Zuschlag von CHF 5.— pro angebrochene halbe Stunde Wartezeit zwischen Hin- und Rückfahrt berechnet, zu­züg­lich allfälliger Parkgebühren.
Übersteigt der Zuschlag für die voraussichtliche Wartezeit den Grundtarif, ist eine zweite Hin- und Rückfahrt (zum Grundtarif) ohne Berechnung einer Wartezeit zu empfehlen, falls vom Fahr­gast gewünscht.


Fahrten ausserhalb der Stadt Zürich

3.1 Tarif CHF —.75 pro Kilometer für die gesamte Strecke der Hin- und Rückfahrt (mit oder ohne Passagier).
Es wird ein Zuschlag von CHF 5.— pro angebrochene halbe Stunde Wartezeit zwischen Hin- und Rückfahrt berechnet, zuzüglich allfälliger Parkgebühren.
3.2 Bei kurzen Fahrten in die nahe Umgebung von Witikon (z. B. Pfaffhausen, Zollikerberg, Zollikon) hat die Entschädigung mindestens dem Tarif für Fahrten in Nachbarquartiere (Punkt 2.1) zu ent­spre­chen.


Begleitpersonen
Die obigen Tarife gelten für maximal zwei Begleitpersonen (total 3 Personen).

 

Zürich-Witikon, im Juni 2011, der Vorstand